Einvernehmliche Scheidung

Eine einvernehmliche Scheidung ist häufig der schnellere, ruhigere und kostenschonendere Weg, eine Ehe rechtlich zu beenden. Sie kommt vor allem dann in Betracht, wenn sich beide Ehepartner über die Scheidung grundsätzlich einig sind und wesentliche Folgesachen bereits geklärt wurden oder außergerichtlich geregelt werden können.

Die Anwaltskanzlei Bergk unterstützt Sie bei der Vorbereitung und Durchführung Ihrer einvernehmlichen Scheidung. Ziel ist es, den Ablauf für Sie möglichst transparent, rechtssicher und unkompliziert zu gestalten.

Was bedeutet einvernehmliche Scheidung?

Von einer einvernehmlichen Scheidung spricht man, wenn beide Ehepartner die Scheidung wünschen oder der Scheidung zumindest zustimmen. In der Regel bestehen keine größeren Streitigkeiten über zentrale Fragen wie Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Hausrat, Zugewinnausgleich oder die Nutzung der Ehewohnung.

Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung erfolgt die Scheidung offiziell durch das Familiengericht. Der Unterschied liegt vor allem darin, dass das Verfahren meist einfacher und weniger konfliktbelastet ist, weil viele Punkte bereits im Vorfeld geklärt werden können.

Vorteile einer einvernehmlichen Scheidung

Eine einvernehmliche Scheidung kann Zeit, Kosten und emotionale Belastung reduzieren. Wenn sich die Ehepartner über die wichtigsten Punkte einig sind, müssen weniger Fragen gerichtlich entschieden werden. Das kann den Ablauf deutlich vereinfachen.

Zudem ist eine einvernehmliche Lösung häufig besonders sinnvoll, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind. Klare Vereinbarungen zu Betreuung, Umgang und Unterhalt können helfen, Konflikte zu vermeiden und eine stabile Grundlage für die Zeit nach der Scheidung zu schaffen.

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Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung

Wichtigste Voraussetzung ist, dass das Trennungsjahr eingehalten wurde oder kurz vor dem Abschluss steht. Außerdem sollte Einigkeit darüber bestehen, dass die Ehe gescheitert ist und geschieden werden soll.

Idealerweise sind auch die sogenannten Scheidungsfolgen bereits geregelt oder können außergerichtlich vereinbart werden. Dazu gehören insbesondere Fragen zum Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Hausrat und zur Ehewohnung.

Ablauf der einvernehmlichen Scheidung

Zunächst werden die erforderlichen Angaben und Unterlagen zusammengestellt. Dazu gehören unter anderem die Heiratsurkunde, Informationen zum Trennungsdatum, Angaben zu gemeinsamen Kindern und gegebenenfalls Unterlagen zu Einkommen oder Versorgungsausgleich.

Anschließend wird der Scheidungsantrag durch einen Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht. Nach Zustellung des Antrags und Klärung der erforderlichen Punkte setzt das Gericht einen Scheidungstermin an. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist dieser Termin häufig kurz und unkompliziert.

Häufige Fragen zur einvernehmlichen Scheidung

Eine einvernehmliche Scheidung liegt vor, wenn beide Ehepartner mit der Scheidung einverstanden sind und keine größeren Streitigkeiten über die Scheidungsfolgen bestehen. Dazu zählen zum Beispiel Unterhalt, Vermögen, Hausrat, Ehewohnung sowie Fragen zu gemeinsamen Kindern.

Die Scheidung selbst wird trotzdem durch das Familiengericht ausgesprochen. Die Einigkeit der Ehepartner sorgt jedoch dafür, dass das Verfahren meist einfacher, schneller und weniger belastend abläuft.

Der Scheidungsantrag muss durch einen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es häufig aus, wenn ein Ehepartner anwaltlich vertreten ist und der andere Ehepartner der Scheidung zustimmt.

Wichtig ist dabei: Der Anwalt vertritt rechtlich nur den Ehepartner, der ihn beauftragt hat. Eine gemeinsame anwaltliche Vertretung beider Ehepartner gibt es im Scheidungsverfahren nicht.

Die Dauer hängt vom zuständigen Familiengericht, der Vollständigkeit der Unterlagen und dem Umfang des Versorgungsausgleichs ab. Einvernehmliche Scheidungen verlaufen in der Regel schneller als streitige Scheidungsverfahren.

Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen und keine zusätzlichen Streitpunkte geklärt werden müssen, kann das Verfahren deutlich übersichtlicher ablaufen. Eine genaue Dauer lässt sich jedoch immer erst anhand des konkreten Einzelfalls einschätzen.

Für die Vorbereitung werden in der Regel die Heiratsurkunde, Angaben zum Trennungsdatum, aktuelle Anschriften beider Ehepartner und Informationen zu gemeinsamen Kindern benötigt. Je nach Verfahren können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Wenn der Versorgungsausgleich durchgeführt wird, werden zusätzlich Angaben zu Renten- und Versorgungsanwartschaften benötigt. Bei Fragen zu Unterhalt, Vermögen oder Zugewinnausgleich können weitere Nachweise sinnvoll sein.

Grundsätzlich muss vor der Scheidung das Trennungsjahr eingehalten werden. Es dient dazu, zu prüfen, ob die Ehe tatsächlich gescheitert ist und keine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft zu erwarten ist.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist das Trennungsjahr regelmäßig eine zentrale Voraussetzung. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres in Betracht kommen.

Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert. Dieser wird unter anderem anhand der Einkommen der Ehepartner, möglicher Vermögenswerte und des Umfangs des Verfahrens bestimmt.

Eine einvernehmliche Scheidung kann kostengünstiger sein als eine streitige Scheidung, weil weniger Fragen gerichtlich geklärt werden müssen. Nach Prüfung Ihrer Angaben kann eine erste Einschätzung zu den voraussichtlichen Kosten erfolgen.

Ja, viele Scheidungsfolgen können außergerichtlich geregelt werden. Dazu gehören zum Beispiel Unterhalt, Zugewinnausgleich, Hausrat, Ehewohnung oder Umgangsregelungen für gemeinsame Kinder.

Wichtig ist, dass solche Vereinbarungen rechtssicher formuliert werden. Je nach Inhalt kann eine notarielle Beurkundung oder gerichtliche Protokollierung erforderlich oder sinnvoll sein.

Ja, eine einvernehmliche Scheidung ist auch möglich, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind. Wichtig ist, dass Fragen zu Betreuung, Umgang, Sorgerecht und Kindesunterhalt möglichst klar geregelt werden.

Gerade bei gemeinsamen Kindern kann eine einvernehmliche Lösung besonders hilfreich sein. Sie reduziert Konflikte und schafft eine verlässliche Grundlage für die Zeit nach der Trennung.

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